Weitere Entwicklung der Corporate-Governance-Regeln
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat im Juni 2007 verschiedene Änderungen des Kodex beschlossen. Im Wesentlichen geht es dabei um die Anregung zur Begrenzung der Abfindungen für Vorstandsmitglieder bei vorzeitiger Beendigung ihrer Tätigkeit. Die Anregung sieht vor, Abfindungen auf zwei Jahresvergütungen, bei kontrollwechselbedingtem Ausscheiden auf drei Jahresvergütungen zu begrenzen. Darüber hinaus empfiehlt der Kodex nun wie beschrieben die Einführung eines Nominierungsausschusses innerhalb des Aufsichtsrats. Dieser Ausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Auswahl geeigneter Kandidaten der Anteilseignervertreter für die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung.
Neuerungen im Bereich der Corporate Governance wird darüber hinaus das geplante Risikobegrenzungsgesetz (Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken) mit sich bringen. Ziel der damit verbundenen Änderungen ist es vornehmlich, bei den Aktienbeteiligungen für eine höhere Transparenz zu sorgen. Unter anderem soll erreicht werden, dass die Eintragung von Aktionären einer Namensaktiengesellschaft in das Aktienregister, die in der Praxis unzureichend ist, verbessert wird. Dadurch lassen sich auch die derzeit bestehenden Hindernisse bei der Weiterleitung von Hauptversammlungsunterlagen und der Wahrnehmung der Stimmrechte, insbesondere im grenzüberschreitenden Bereich, reduzieren. Die Vorteile einer Namensaktie können so besser genutzt werden.
Weitere Änderungen sind durch die Umsetzung der EU-Aktionärsrechterichtlinie zu erwarten, die im Wesentlichen bis August 2009 durch den deutschen Gesetzgeber zu erfolgen hat. Wir versprechen uns hiervon neue Impulse für die grenzüberschreitende Wahrnehmung der Aktionärsrechte. Verbunden ist damit auch die Hoffnung, im Zusammenspiel mit weiteren Maßnahmen langfristig die Aktionärspräsenz auf Hauptversammlungen zu erhöhen.