Die Rechnungslegung des Allianz Konzerns erfolgt auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards, insbesondere der International Accounting Standards (IAS) und der International Financial Reporting Standards (IFRS) in der vom IASB veröffentlichten Fassung. Als an der New York Stock Exchange (NYSE) notiertes Unternehmen sind wir überdies dazu verpflichtet, bei der US-amerikanischen Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) einen Geschäftsbericht ("Form 20-F") einzureichen, der den US-Regeln für ausländische Emittenten entspricht. Im November 2007 hat die SEC Regeländerungen erlassen, laut denen Abschlüsse ausländischer Emittenten in den USA ohne Überleitungsrechnung auf US-GAAP anerkannt werden, sofern diese Abschlüsse nach IFRS in der vom IASB veröffentlichten Fassung aufgestellt werden.
Aufgrund einer Sonderregelung für Versicherungsunternehmen (§ 341 k Absatz 2 Handelsgesetzbuch) werden der Abschlussprüfer und der Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts bei uns durch den Aufsichtsrat und nicht durch die Hauptversammlung bestellt. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats bereitet die Bestellungen vor. Die Abschlussprüfung umfasst den Einzelabschluss der Allianz SE sowie den deutschen und den US-amerikanischen Konzernabschluss.