Im Zuge der Umwandlung des Unternehmens in eine SE wurde für die Vertretung der europäischen Allianz Arbeitnehmer ein SE-Betriebsrat gewählt, dem zur Zeit 39 Arbeitnehmervertreter aus 26 EU-Mitgliedstaaten, Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz angehören. Der SE-Betriebsrat hat im Wesentlichen Informations- und Anhörungsrechte bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten der Allianz Gruppe innerhalb Europas. Damit ist der SE-Betriebsrat, vereinfacht ausgedrückt, ein betriebsverfassungsrechtliches Vertretungsorgan der europäischen Arbeitnehmer mit speziellen Zuständigkeiten für grenzüberschreitende Allianz Angelegenheiten innerhalb Europas. Die Einzelheiten zum SE-Betriebsrat sind in der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Allianz SE vom 20. September 2006 geregelt.