GESCHÄFTSBERICHT 2007
Insurance | Asset Management | Banking
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US-amerikanische Corporate-Governance-Regeln

Da unsere Aktie auch an der NYSE notiert ist, unterliegen wir den US-amerikanischen Corporate-Governance-Regeln, soweit diese auf ausländische Emittenten anwendbar sind.

Bereits in den vergangenen Geschäftsjahren haben wir intensiv an der Umsetzung der Section 404 des Sarbanes-Oxley Act gearbeitet und dabei aufgedeckte Schwachstellen beseitigt. Wir haben unser internes Kontrollsystem im Bereich der Finanzberichterstattung umfassend dokumentiert und überprüfen laufend dessen Effizienz. In unserem US-Geschäftsbericht auf Form 20-F werden wir wie im Vorjahr wieder die Prüfungsergebnisse bezüglich der Erfüllung von Section 404 des Sarbanes-Oxley Act offenlegen.

Entsprechend den Vorgaben des US-Rechts hat unser Prüfungsausschuss Verfahren zum Umgang mit Beschwerden, die sich auf die Rechnungslegung oder die Finanzberichterstattung beziehen, etabliert und besondere Verfahren zur Sicherung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers eingerichtet. Der Aufsichtsrat der Allianz SE hat festgestellt, dass die Herren Dr. Wulf H. Bernotat, Dr. Gerhard Cromme, Dr. Franz B. Humer und Igor Landau die Anforderungen erfüllen, die nach dem US-Recht an den "Audit Committee Financial Expert" gestellt werden. Als Nachfolger von Herrn Dr. Cromme, der sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Prüfungsausschusses zum 18. März 2008 niedergelegt hat, wählte der Aufsichtsrat Herrn Dr. Humer in den Prüfungsausschuss und bestimmte ihn zum Vorsitzenden des Ausschusses.

In Erfüllung der Vorschriften des Sarbanes-Oxley Act hat die Allianz SE über den für alle Mitarbeiter geltenden Code of Conduct hinaus einen speziellen "Code of Ethics" verabschiedet, der sich an die Mitglieder des Vorstands und leitende Mitarbeiter bestimmter Ressorts, überwiegend im Finanzbereich, richtet.

Auf der Managementebene der Allianz SE und wesentlicher Konzerngesellschaften haben wir Disclosure Committees eingerichtet. Im Disclosure Committee der Allianz SE werden die Entwürfe der Finanzberichte durch die Leiter der relevanten Fachbereiche überprüft und erörtert. Damit unterstützt das Disclosure Committee den Vorstand in der Finanzberichterstattung und speziell den Vorstandsvorsitzenden und den Chief Financial Officer bei der Zertifizierung der Abschlüsse gegenüber der SEC, die der Sarbanes-Oxley Act fordert.

Außerdem unterliegen wir den Corporate-Governance-Standards der NYSE. Diese Regeln sind für ausländische Emittenten nur teilweise bindend. Allerdings besteht die Pflicht, die wesentlichen Unterschiede zwischen der eigenen Corporate Governance und den NYSE-Standards in Form einer kurzen Zusammenfassung offenzulegen. Diese Unterschiede ergeben sich bei uns vorwiegend aus unserem dualen Leitungssystem mit einem Vorstand und einem Aufsichtsrat, der Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat sowie abweichenden gesetzlichen Regelungen und Best-Practice-Standards in Deutschland und der EU. Die Zusammenfassung dieser Unterschiede ist auf unserer Internetseite unter www.allianz.com/cg veröffentlicht.