GESCHÄFTSBERICHT 2007
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Aufsichtsratsvergütung

Vergütungssystem

Die Aufsichtsratsvergütung richtet sich nach der Unternehmensgröße, den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft. Die entsprechenden Bestimmungen sind § 11 der Satzung der Allianz SE zu entnehmen. Die Vergütung wurde durch die Hauptversammlung festgelegt.

Drei Bestandteile machen die Aufsichtsratsvergütung aus: ein Festbetrag von 50 000 Euro und zwei erfolgsbezogene Bausteine. Der eine erfolgsbezogene Vergütungsteil ist kurzfristig orientiert und abhängig von der Steigerung des Konzernergebnisses je Aktie im abgelaufenen Geschäftsjahr; der andere ist langfristig ausgerichtet und entspricht der kumulierten Entwicklung dieser Kennzahl über die letzten drei Jahre.

Die beiden variablen Vergütungsbestandteile sind auf einen Maximalbetrag von je 24 000 Euro begrenzt. Daraus errechnet sich zusammen mit dem Festbetrag von 50 000 Euro eine maximale Gesamtvergütung eines einfachen Aufsichtsratsmitglieds von 98 000 Euro. Dieser Höchstbetrag ergibt sich, wenn das Vorjahresergebnis je Aktie um 16 Prozent angestiegen ist und diese Kennziffer sich in den letzten drei Jahren um insgesamt 40 Prozent oder mehr verbessert hat. Wenn in der maßgeblichen Betrachtungszeitspanne (abgelaufenes Geschäftsjahr und die letzten drei Jahre) keine Verbesserung des Konzernergebnisses je Aktie eintritt, entfällt die entsprechende erfolgsabhängige Vergütung.

Die aktuelle Struktur der Vergütung des Aufsichtsrats wurde von der Hauptversammlung im Jahr 2005 verabschiedet; im Rahmen des Formwechsels der Allianz AG in die Allianz SE im Jahr 2006 wurden die Regeln in unveränderter Form übernommen. Sie erfüllen die Empfehlungen beziehungsweise Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, wonach die Aufsichtsratsmitglieder neben einer festen auch eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollen, die auch auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene Bestandteile enthalten sollte. Wir sind davon überzeugt, dass sich diese Form der Aufsichtsratsvergütung als effizient erwiesen hat und die Messung des Gewinns je Aktie für die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung des Aufsichtsrats geeignet ist.

Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in dessen Ausschüssen werden zusätzlich honoriert, und zwar wie folgt: Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, jeder Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung eines einfachen Aufsichtsratsmitglieds. Die Mitglieder des Personalausschusses, des Ständigen Ausschusses und des Risikoausschusses erhalten darüber hinaus einen Zuschlag von 25 Prozent, die jeweiligen Ausschussvorsitzenden einen Zuschlag von 50 Prozent auf die Vergütung eines einfachen Aufsichtsratsmitglieds. Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten eine zusätzliche jährliche Festvergütung von 30 000 Euro, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine solche von 45 000 Euro. Die Mitglieder des Nominierungsausschusses erhalten keine zusätzliche Vergütung.

Für die Gesamtvergütung jedes Aufsichtsratsmitglieds gilt eine Obergrenze. Sie ist erreicht, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Dreifache und die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats das Zweifache der Vergütung eines einfachen Aufsichtsratsmitglieds erreicht haben.

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für jede Aufsichtsratsbeziehungsweise Ausschusssitzung, an der sie persönlich teilnehmen, 500 Euro Sitzungsgeld. Dieser Betrag bleibt unverändert, wenn an einem Tag mehrere Sitzungen stattfinden oder wenn verschiedene Sitzungen an aufeinanderfolgenden Tagen abgehalten werden. Der Gesamtaufwand für die Sitzungsgelder betrug im Berichtsjahr 33 000 Euro.

Variable Vergütung

Das Konzernergebnis je Aktie ist im Vergleich zum Jahr 2006 um 5,34 Prozent gestiegen, im Vergleich zum Geschäftsjahr 2004 um 96,45 Prozent. Das heißt, dass die reguläre Vergütung für die kurzfristige erfolgsbasierte Komponente für jedes Aufsichtsratsmitglied 8 100 Euro beträgt, die langfristige erfolgsbasierte Komponente 24 000 Euro.


Vergütung des Aufsichtsrats der Allianz SE

Aufsichtsrat Fixe
Vergütung
Variable Vergütung Ausschuss-
vergütung
(ggf. gekappt)
Gesamtvergütung
(ggf. gekappt)
kurzfristig langfristig
 
Dr. Henning Schulte-Noelle (Vorsitzender) 100 000 16 200 48 000 82 100 246 300
Dr. Gerhard Cromme (stellvertretender Vorsitzender) 75 000 12 150 36 000 41 050 164 200
Claudia Eggert-Lehmann (stellvertretende Vorsitzende) 75 000 12 150 36 000 41 050 164 200
Dr. Wulf H. Bernotat 50 000 8 100 24 000 50 525 132 625
Jean-Jacques Cette 50 000 8 100 24 000 30 000 112 100
Godfrey Robert Hayward 50 000 8 100 24 000 20 525 102 625
Dr. Franz B. Humer 50 000 8 100 24 000 20 525 102 625
Prof. Dr. Renate Köcher 50 000 8 100 24 000 20 525 102 625
Peter Kossubek (seit 2. Mai 2007) 33 334 5 400 16 000 13 684 68 418
Igor Landau 50 000 8 100 24 000 30 000 112 100
Jörg Reinbrecht 50 000 8 100 24 000 30 000 112 100
Margit Schoffer (bis 2. Mai 2007) 20 834 3 375 10 000 8 553 42 762
Rolf Zimmermann 50 000 8 100 24 000 20 525 102 625
Insgesamt 704 168 114 075 338 000 409 062 1 565 305

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Vergütungen für Mandate in anderen Allianz Konzerngesellschaften

Als Mitglied des Aufsichtsrats der Dresdner Bank AG erhielt Claudia Eggert-Lehmann 45 000 Euro und Margit Schoffer 45 000 Euro. Peter Kossubek erhielt 40 000 Euro als Aufsichtsratsmitglied der Allianz Versicherungs-AG.