GESCHÄFTSBERICHT 2007
Insurance | Asset Management | Banking
Aktionär Unternehmen Erfolgsfaktoren Geschäftsverlauf Konzernabschluss

Vorstandsvergütung

Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen zusammen und ist auf eine nachhaltig wertorientierte Unternehmensführung ausgerichtet. Deshalb ist ein großer Teil der Gesamtvergütung variabel. Es handelt sich um ein dreistufiges Anreizsystem, das kurz- und mittelfristige Pläne der Barvergütung und langfristige aktienbezogene Anreize umfasst. Die Höhe der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder richtet sich nach den jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsbereichen, der individuellen Leistung, der Erreichung der Finanzziele der Allianz Gruppe und des jeweiligen Geschäftsbereichs sowie der Entwicklung des Aktienkurses. Die Festlegung der Vorstandsvergütung erfolgt durch den Personalausschuss im Aufsichtsrat. Der Personalausschuss bemüht sich um eine Vergütungspolitik, die im Einklang mit den Interessen der Aktionäre steht und die Wettbewerbssituation wie auch das allgemeine Marktumfeld des Unternehmens berücksichtigt. Die Struktur des Vergütungssystems wird darüber hinaus regelmäßig im gesamten Aufsichtsrat beraten und überprüft.

Im Einzelnen setzt sich die Vergütung des Vorstands aus den nachfolgend genannten Komponenten zusammen.

Fixe Vergütung

Die Grundvergütung ist ein fester Betrag, der normalerweise alle drei Jahre überprüft wird und sowohl die Rolle des Vorstandsmitglieds als auch das Marktumfeld widerspiegelt. Jedes Vorstandsmitglied erhält seine Vergütung in zwölf monatlichen Zahlungen. Die aktuelle Höhe der Grundvergütung der Vorstandsmitglieder finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

 

Erfolgsbezogene Vergütung

Dem Ziel, sowohl der kurzfristigen finanziellen Wertentwicklung als auch dem langfristigen Erfolg und der Schaffung von Shareholder Value in einem ausgewogenen Verhältnis Rechnung zu tragen, dient ein dreistufiges Anreizsystem.



Dreistufiges Anreizsystem

Jährlicher Bonus (kurzfristig) Drei-Jahre-Bonus (mittelfristig) Aktienbezogene Vergütung (langfristig)
Zielkategorie Zielkategorie Zielkategorie
Finanzziele Allianz Gruppe EVA-Ziel während des dreijährigen Performance-Zeitraums Nachhaltige Steigerung des Aktienkurses
Finanzziele Geschäftsbereiche Finanz- und strategische Ziele der Allianz Gruppe  
Individuelle Ziele Finanz- und strategische Ziele der Geschäftsbereiche  
  Individuelle strategische Ziele  

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Kurz- und mittelfristige Bonuspläne

Alle Vorstandsmitglieder sind berechtigt, am jährlichen (kurzfristiges Bonusprogramm) und am Drei-Jahre-Bonusplan (mittelfristiges Bonusprogramm) teilzunehmen.

Jährlicher Bonus

Die Höhe des jährlichen Bonus hängt davon ab, inwieweit die Jahresziele erreicht wurden. Diese umfassen die gesteckten Finanzziele auf Gruppenebene beziehungsweise auf der Ebene der einzelnen Geschäftsbereiche sowie persönliche Ziele. In welchem Ausmaß diese Ziele erreicht wurden, wird am Ende der jährlichen Leistungsperiode bestimmt und ist für die Höhe des zu zahlenden Bonus ausschlaggebend. Der Personalausschuss legt den Zielbonus der Vorstandsmitglieder fest. Für 2007 beläuft sich der Zielbonus auf 150 Prozent der Grundvergütung. Es können maximal 165 Prozent des Zielbonus erreicht werden. Die den einzelnen Vorstandsmitgliedern gezahlten Boni gehen aus der unten stehenden Vergütungstabelle hervor.

Drei-Jahre-Bonus

Der Drei-Jahre- oder mittelfristige Bonusplan dient dem Zweck, die stetige Steigerung des Firmenwerts für die Unternehmensführung der gesamten Gruppe zur Priorität zu machen. An den Plänen nehmen der Vorstand und rund 100 Top-Manager weltweit teil. Die Bonuszahlungen im Rahmen des Plans hängen vom Erreichen von Finanz- und strategischen Zielen innerhalb der festgelegten Dreijahresperiode ab. Der mittelfristige Bonus wird erst am Ende des dreijährigen Leistungszeitraums gewährt, wobei sich der Betrag aus der Zielerreichung insgesamt für die drei Jahre ergibt. Ausnahmen finden beispielsweise im Falle einer Pensionierung Anwendung. Obwohl jährlich eine Zwischenbeurteilung erfolgt, hat diese lediglich informativen Charakter. Der Personalausschuss legt den von den Vorstandsmitgliedern zu erlangenden mittelfristigen Bonus fest. Das Bonusziel liegt für den Plan 2007–2009 bei rund 128 Prozent der Grundvergütung innerhalb des dreijährigen Performancezeitraums. Es können maximal 140 Prozent des Zielbonus erreicht werden. Die für die einzelnen Vorstandsmitglieder anteilig zurückgestellten mittelfristigen Boni gehen aus der untenstehenden Vergütungstabelle hervor.

Unter außergewöhnlichen Umständen kann der Personalausschuss beschließen, geringfügig über der maximalen Höhe liegende Boni zu zahlen. Er kann auch beschließen, die Boni gegebenenfalls zu reduzieren, unter besonderen Umständen sogar bis auf null. Wesentliche Abweichungen von der vorgegebenen Bonusspanne wären im Vergütungsbericht erklärt.

Aktienbezogene Vergütung

Der Vorstand und rund 800 Top-Manager sowie Leistungsträger aus dem Managementnachwuchs weltweit nehmen an den Group-Equity-Incentive-Plänen (GEI-Pläne) des Allianz Konzerns teil. Im Rahmen dieses Programms werden virtuelle Stock Options, Stock Appreciation Rights (SAR) genannt, und virtuelle Stock Awards, sogenannte Restricted Stock Units (RSU), ausgegeben.

Über die Anzahl der an die Vorstandsmitglieder auszugebenden SAR und RSU befindet der Aufsichtsrat, wobei er die Rolle des jeweiligen Vorstandsmitglieds ebenso berücksichtigt wie die Leistung der Gruppe und des entsprechenden Geschäftsbereichs. Der Wert des GEI-Programms für ein Jahr darf nicht höher sein als die Summe der Grundvergütung und des angestrebten Jahresbonus.

Für die SAR gilt eine Sperrfrist von zwei Jahren. Vorbehaltlich der unten erwähnten Leistungsbedingungen können sie innerhalb der folgenden fünf Jahre den Regeln des Plans gemäß ausgeübt werden. Nach diesen sieben Jahren verfallen sie bedingungslos. Um sowohl die Interessen des Managements als auch die der Aktionäre zu wahren, hat der Personalausschuss zwei Voraussetzungen für die Ausübung der SAR festgelegt, die im direkten Zusammenhang mit der Wertentwicklung der Allianz SE Aktie stehen. Die Voraussetzungen bestehen in einer relativen Hürde in Abhängigkeit vom Dow Jones EURO STOXX Price Index (600) und in einer absoluten Hürde, die einen bestimmten Anstieg des Kurses der Allianz SE Aktie während der Zeitspanne zwischen der Ausgabe und der Ausübung erfordert. Darüber hinaus ist das Programm bei der potenziellen Ausübung der SAR-Bezugsrechte auf 150 Prozent des Ausgabepreises beschränkt; damit soll der Hebelwirkung Rechnung getragen werden. Im Interesse der langfristigen Wertschaffung gilt für die RSU eine Sperrfrist von fünf Jahren, nach deren Ablauf sie automatisch nach den Regeln des Plans von der Gesellschaft ausgeübt werden.

Sonstiges

Mitglieder des Vorstands erhalten zusätzlich Nebenleistungen. Diese sind im Wesentlichen Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen, die Bereitstellung eines Dienstwagens sowie gegebenenfalls Reisespesen für nicht ortsansässige Vorstandsmitglieder. Diese Nebenleistungen sind von den Vorstandsmitgliedern zu versteuern. Insgesamt belief sich der Wert der sonstigen Nebenleistungen im Jahr 2007 auf 0,5 Millionen Euro.

In der folgenden Tabelle sind die gesamten festen Vergütungen, Nebenleistungen und jährlichen Boni aufgeführt. Aus Gründen der Transparenz wird der anteilige Bonus für jedes Vorstandsmitglied für das erste Jahr des Drei-Jahre-Bonusplans 2007-2009 in der Vergütungstabelle ausgewiesen.


Individualisierter Ausweis der Vorstandsvergütung

Mitglieder des Vorstands Fixe Bezüge (Gehalt) Neben-
leistungen1)
Summe nicht
leistungsbezogene
Vergütung
Jährlicher Bonus2) Drei-Jahre-Bonus3)
  2007


Tsd €
Verände-
rung zum
Vorjahr
%
2007


Tsd €
2007


Tsd €
Verände-
rung zum
Vorjahr
%
2007


Tsd €
Verände-
rung zum
Vorjahr
%
2007


Tsd €
Verände-
rung zum
Vorjahr
%
Michael Diekmann (Vorsitzender) 1 050 0.0 24 1,074 – 1,5 2 046 – 8,0 472 3,1
Dr. Paul Achleitner 700 0.0 13 713 – 1,7 1 416 – 10,1 310 0,6
Clement B. Booth 700 0.0 78 778 4,6 1 218 – 17,5 318 – 7,8
Jan R. Carendi4) 700 0.0 16 716 0,1 1 102 – 15,7 255 – 10,5
Enrico Cucchiani 700 0.0 118 818 14,7 1 261 – 15,3 346 – 3,4
Dr. Joachim Faber 700 0.0 20 720 0,6 1 245 – 11,0 312 5,4
Dr. Helmut Perlet 700 0.0 20 720 – 1,5 1 469 – 2,6 311 – 1,3
Dr. Gerhard Rupprecht 700 0.0 34 734 2,7 1 217 – 18,9 322 – 2,4
Jean-Philippe Thierry 700 0.0 77 777 7,8 1 245 – 13,4 312 – 11,6
Dr. Herbert Walter 700 0.0 45 745 1,6 923 – 32,3 175 – 51,8
Dr. Werner Zedelius 700 0.0 14 714 0,0 1 363 – 13,2 348 18,4
Summe 8 050 0.0 459 8 509 2,3 14 505 – 13,9 3 481 – 6,0

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1)
Die Bandbreite begründet sich im Ausweis der Reisespesen für nicht ortsansässige Vorstandsmitglieder.

2)
Tatsächliche Höhe des für das Geschäftsjahr 2007 im Jahr 2008 ausgezahlten Bonus.

3)
Auf Basis der Zwischenbeurteilung geschätzter Wert für anteilige Zielerreichung in 2007 - die Ermittlung der tatsächlichen Zielerreichung kann erst am Ende der Dreijahresperiode erfolgen.

4)
Aufgrund Pensionierung zum 31. Dezember 2007 aus dem Vorstand ausgeschieden. Für den Drei-Jahre-Bonus in 2008 tatsächlich ausgezahlter anteiliger Bonus.

Der dem Vorstand im Rahmen des Drei-Jahre-Bonusplans 2004-2006 im Jahr 2007 ausgezahlte Gesamtbetrag belief sich auf 9,7 Millionen Euro. Die an die einzelnen Vorstandsmitglieder ausgezahlten Beträge sind während der dreijährigen Leistungsperiode aufgelaufen und wurden in den jeweiligen Vergütungstabellen in den Jahresabschlüssen 2004, 2005 und 2006 aufgeführt.


 

Die folgende Tabelle zeigt die im Rahmen des GEI-Programms gewählten Rechte der aktienbezogenen Vergütung:



Aktienbasierte Vergütung

Mitglieder des Vorstands Anzahl 2007
gewährter
SAR
Anzahl 2007
gewährter
RSU
Rechnerischer Wert
gewährter SAR zum
Zeitpunkt der
Gewährung
Rechnerischer Wert
gewährter RSU zum
Zeitpunkt der
Gewährung
Summe
  2007 2007 2007

Tsd €
2007

Tsd €
2007

Tsd €
Veränderung
zum Vorjahr
%
Michael Diekmann (Vorsitzender) 15 065 7 582 588 1 020 1 608 5,2
Dr. Paul Achleitner 10 044 5 054 392 680 1 072 2,0
Clement B. Booth 10 044 5 054 392 680 1 072 13,9
Jan R. Carendi 10 044 5 054 392 680 1 072 13,9
Enrico Cucchiani 10 044 5 054 392 680 1 072 11,3
Dr. Joachim Faber 10 044 5 054 392 680 1 072 10,4
Dr. Helmut Perlet 10 044 5 054 392 680 1 072 10,2
Dr. Gerhard Rupprecht 10 044 5 054 392 680 1 072 10,9
Jean-Philippe Thierry 10 044 5 054 392 680 1 072 14,7
Dr. Herbert Walter 10 044 5 054 392 680 1 072 – 47,6
Dr. Werner Zedelius 10 044 5 054 392 680 1 072 6,6

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Die Bezüge im Rahmen des GEI-Programms werden durch den Allianz Konzern als Vergütungen mit Barausgleich bilanziert. Daher erfasst der Allianz Konzern den beizulegenden Zeitwert der GEI-Bezüge über die Sperrfrist als Personalaufwand. Nach Ablauf der Sperrfrist werden jegliche Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der nicht ausgeübten SAR als Personalaufwand verbucht. Der GEI Aufwand im Geschäftsjahr 2007 betrug für Herrn Diekmann 1 626 Tausend Euro, für Herrn Dr. Achleitner 1 212 Tausend Euro, für Herrn Booth 660 Tausend Euro, für Herrn Carendi 966 Tausend Euro, für Herrn Dr. Faber 1 128 Tausend Euro, für Herrn Dr. Perlet 1 136 Tausend Euro, für Herrn Dr. Rupprecht 1 112 Tausend Euro, für Herrn Dr. Walter 2 864 Tausend Euro und für Herrn Dr. Zedelius 1 039 Tausend Euro.
Die SAR können nach Ablauf der zweijährigen Sperrfrist ausgeübt werden, vorausgesetzt, der Kurs der Allianz SE Aktie liegt mindestens 20 Prozent über dem Preis, zu dem die SAR ausgegeben wurden (Ausübungspreis). Darüber hinaus muss der Kurs der Aktie während der Laufzeit den Dow Jones EURO STOXX Price Index (600) mindestens einmal während einer Frist von fünf aufeinanderfolgenden Börsentagen übertroffen haben. Die RSU werden am ersten Handelstag nach Ablauf der fünfjährigen Sperrfrist ausgeübt.


 

Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2007 betrug 39 (2006: 41) Millionen Euro.

 

Vergütungen für die Wahrnehmung von Konzernmandaten und konzernfremden Mandaten

Wenn Vorstandsmitglieder in anderen Gesellschaften ein Mandat ausüben und dafür eine Vergütung erhalten, wird dieser Betrag bei konzernangehörigen Unternehmen in voller Höhe, bei konzernfremden Gesellschaften grundsätzlich zu 50 Prozent an die Allianz SE abgeführt. Die Vergütungen aus konzernfremden Mandaten werden in den Geschäftsberichten der jeweiligen Gesellschaften ausgewiesen.

Eine Liste der konzernfremden Aufsichtsratsmandate findet sich auf der Seite Mandate der Vorstandsmitglieder.

Betriebliche Altersvorsorge und vergleichbare Leistungen

Die Pensionsverträge für Vorstandsmitglieder sahen bis zum Jahr 2004 die Zusage eines Festbetrags vor, der nicht an die Entwicklung der fixen oder variablen Vergütungskomponenten gekoppelt war. Diese Pensionszusagen wurden bisher in unregelmäßigen Abständen überprüft und neu festgesetzt. Mit Beginn des Jahres 2005 wurde auf ein beitragsorientiertes System umgestellt. Die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Anwartschaften aus der jeweiligen Pensionszusage sind seither festgeschrieben. Als Folge der Umstellung gibt es ferner seit 2005 anstelle der bisherigen Erhöhungsnachträge jährliche Beitragszahlungen des Unternehmens. Als Mindestverzinsung dieser Beiträge sind 2,75 Prozent im Jahr zugesagt. Das angesammelte Kapital wird im Versorgungsfall in gleichwertige Rentenleistungen umgerechnet, die dann lebenslang ausbezahlt werden. Sofern die Nettoverzinsung der Kapitalanlage den Rechnungszins übersteigt, wird eine entsprechende Gewinnbeteiligung gutgeschrieben. Die Höhe der Beitragszahlungen wird von Jahr zu Jahr neu festgesetzt. Die Beitragszahlung ist nur insoweit garantiert, wie sie zur weiteren planmäßigen Finanzierung der am 31. Dezember 2004 bestehenden Pensionsanwartschaften aus den früheren Festbetragszusagen erforderlich ist. Die Rückstellungszuführung für Pensionen (Current Service Cost) umfasst sowohl die erforderlichen Aufwendungen zur weiteren Finanzierung der Altansprüche als auch die Beitragszahlungen für das neue, beitragsorientierte System.

Endet ein Vorstandsmandat, beginnt die Alterspension frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres, es sei denn, es handelt sich um eine medizinisch bedingte Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder um eine Hinterbliebenenpension im Todesfall. Wird das Mandat aus anderen Gründen vor Erreichen der Altersgrenze beendet, bleibt gegebenenfalls eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft erhalten. Diese schließt aber keinen Anspruch auf sofort beginnende Pensionszahlung ein.

Für die Erhöhung der Pensionsrückstellungen und der Rückstellungen für vergleichbare Leistungen der aktiven Vorstandsmitglieder hat der Allianz Konzern 4 Millionen Euro (2006: 4 Millionen Euro) aufgewendet. Am 31. Dezember 2007 betrugen die Pensionsrückstellungen und die Rückstellungen für vergleichbare Leistungen der Vorstandsmitglieder, die zu diesem Zeitpunkt aktiv waren, 25 Millionen Euro (2006: 23 Millionen Euro).

 

Die folgende Tabelle zeigt die Current Service Cost und Beiträge für externe Dritte nach IAS 19, die im Zusammenhang mit der aktuell relevanten Pensionszusage anfallen, ohne Berücksichtigung der Current Service Cost für das zum 31. Dezember 2004 abgelöste Altsystem.



Pensionszusagen: Current Service Cost und Beiträge für externe Dritte nach IAS 19

Mitglieder des Vorstands Tsd € Mitglieder des Vorstands Tsd €
Michael Diekmann (Vorsitzender) 299 Dr. Helmut Perlet 208
Dr. Paul Achleitner 183 Dr. Gerhard Rupprecht 182
Clement B. Booth 259 Jean-Philippe Thierry 477
Jan R. Carendi 0 Dr. Herbert Walter 198
Enrico Cucchiani 310 Dr. Werner Zedelius 210
Dr. Joachim Faber 214    

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Zur weiteren Finanzierung der festgeschriebenen Altzusagen wurden im Geschäftsjahr 2007 für Herrn Diekmann 162 Tausend Euro, für Herrn Dr. Achleitner 246 Tausend Euro, für Herrn Dr. Faber 134 Tausend Euro, für Herrn Dr. Perlet 0 Euro, für Herrn Dr. Rupprecht 175 Tausend Euro, für Herrn Dr. Walter 326 Tausend Euro und für Herrn Dr. Zedelius 85 Tausend Euro zusätzlich als Current Service Cost gemäß IAS 19 aufgewendet.

Beendigung des Dienstverhältnisses

Der Aufsichtsrat hat beschlossen, den Dienstvertrag für Vorstandsmitglieder bei Neuernennungen und Mandatsverlängerungen in Übereinstimmung mit einem neuen Vorschlag des Deutschen Corporate Governance Kodex im Hinblick auf eine Obergrenze für Abfindungszahlungen zu ändern.

Gemäß dieser Änderung dürfen die Zahlungen an Vorstandsmitglieder, deren Dienstvertrag ohne triftigen Grund vorfristig gekündigt wird, nicht den Wert der Barvergütung von zwei Jahren einschließlich Gewinnbeteiligung überschreiten. Ehemaligen Vorstandsmitgliedern, die nach mindestens fünfjähriger Zugehörigkeit zum Vorstand aus diesem Gremium ausscheiden, steht für eine Zeitspanne von sechs Monaten eine Übergangszahlung zu. Die fällige Summe wird auf der Basis der festen Vergütung und eines Teils des jährlichen Zielbonus berechnet und monatlich gezahlt. Sofern ein Dienstverhältnis infolge eines sogenannten Kontrollwechsels (Change of Control) beendet wird, gilt ergänzend die folgende Sonderregelung.

Ein Kontrollwechsel setzt voraus, dass ein Aktionär der Allianz SE allein oder zusammenwirkend mit anderen Aktionären mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an der Allianz SE hält. Wird infolge eines solchen Kontrollwechsels innerhalb einer Zeitspanne von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel die Bestellung eines Vorstandsmitglieds einseitig durch den Aufsichtsrat widerrufen, das Organverhältnis einvernehmlich oder von Seiten des betroffenen Vorstandsmitglieds durch Mandatsniederlegung beendet, weil seine Verantwortlichkeiten als Vorstand wesentlich verringert worden sind, und zwar ohne dass das betreffende Vorstandsmitglied schuldhaft Anlass zu der Beendigung gegeben hat, erhält es für die restliche Laufzeit seines Dienstvertrags die vertraglichen Bezüge in Form einer Einmalzahlung ausbezahlt. Die entsprechende Summe wird auf der Basis der Festvergütung beim Kontrollwechsel, des Jahres- und des laufenden Drei-Jahre-Bonus jeweils bei marktgerechter Abzinsung auf den Zeitpunkt der Auszahlung berechnet. Für den Jahres- beziehungsweise den Drei-Jahre-Bonus wird eine Zielerreichung von 100 Prozent zugrunde gelegt. Sofern die restliche Laufzeit des Dienstvertrags zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels nicht mindestens drei Jahre beträgt, erhöht sich die Einmalzahlung hinsichtlich der Festvergütung und des Jahresbonus entsprechend einer Laufzeit von drei Jahren. Sofern das betroffene Vorstandsmitglied vor Ablauf der drei Jahre sein 60. Lebensjahr vollendet, reduziert sich die Einmalzahlung entsprechend. Was die aktienbasierte Vergütung betrifft, so wird das Vorstandsmitglied behandelt, als sei es in den Ruhestand getreten. Diese Regelungen greifen entsprechend, wenn ein auslaufendes Vorstandsmandat vor Ablauf von zwei Jahren nach einem Kontrollwechsel nicht verlängert wird.

Für alle weiteren Fälle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandsbestellung enthalten die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder keine besonderen Regelungen.

Leistungen an ausgeschiedene Vorstandsmitglieder

Für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder beziehungsweise ihre Hinterbliebenen wurden im Jahr 2007 Vergütungen und andere Versorgungsleistungen in Höhe von 5 (2006: 4) Millionen Euro ausbezahlt. Außerdem besteht eine Rückstellung von 49 (2006: 52) Millionen Euro für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen.