Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen zusammen und ist auf eine nachhaltig wertorientierte Unternehmensführung ausgerichtet. Deshalb ist ein großer Teil der Gesamtvergütung variabel. Es handelt sich um ein dreistufiges Anreizsystem, das kurz- und mittelfristige Pläne der Barvergütung und langfristige aktienbezogene Anreize umfasst. Die Höhe der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder richtet sich nach den jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsbereichen, der individuellen Leistung, der Erreichung der Finanzziele der Allianz Gruppe und des jeweiligen Geschäftsbereichs sowie der Entwicklung des Aktienkurses. Die Festlegung der Vorstandsvergütung erfolgt durch den Personalausschuss im Aufsichtsrat. Der Personalausschuss bemüht sich um eine Vergütungspolitik, die im Einklang mit den Interessen der Aktionäre steht und die Wettbewerbssituation wie auch das allgemeine Marktumfeld des Unternehmens berücksichtigt. Die Struktur des Vergütungssystems wird darüber hinaus regelmäßig im gesamten Aufsichtsrat beraten und überprüft.
Im Einzelnen setzt sich die Vergütung des Vorstands aus den nachfolgend genannten Komponenten zusammen.
Fixe Vergütung
Die Grundvergütung ist ein fester Betrag, der normalerweise alle drei Jahre überprüft wird und sowohl die Rolle des Vorstandsmitglieds als auch das Marktumfeld widerspiegelt. Jedes Vorstandsmitglied erhält seine Vergütung in zwölf monatlichen Zahlungen. Die aktuelle Höhe der Grundvergütung der Vorstandsmitglieder finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Erfolgsbezogene Vergütung
Dem Ziel, sowohl der kurzfristigen finanziellen Wertentwicklung als auch dem langfristigen Erfolg und der Schaffung von Shareholder Value in einem ausgewogenen Verhältnis Rechnung zu tragen, dient ein dreistufiges Anreizsystem.
Dreistufiges Anreizsystem
Jährlicher Bonus
(kurzfristig)
Drei-Jahre-Bonus
(mittelfristig)
Aktienbezogene Vergütung
(langfristig)
Zielkategorie
Zielkategorie
Zielkategorie
Finanzziele Allianz Gruppe
EVA-Ziel während des dreijährigen Performance-Zeitraums
Nachhaltige Steigerung des
Aktienkurses
Finanzziele Geschäftsbereiche
Finanz- und strategische Ziele der Allianz Gruppe
Individuelle Ziele
Finanz- und strategische Ziele der Geschäftsbereiche
Individuelle strategische Ziele
Kurz- und mittelfristige Bonuspläne
Alle Vorstandsmitglieder sind berechtigt, am jährlichen (kurzfristiges Bonusprogramm) und am Drei-Jahre-Bonusplan (mittelfristiges Bonusprogramm) teilzunehmen.
Jährlicher Bonus
Die Höhe des jährlichen Bonus hängt davon ab, inwieweit die Jahresziele erreicht wurden. Diese umfassen die gesteckten Finanzziele auf Gruppenebene beziehungsweise auf der Ebene der einzelnen Geschäftsbereiche sowie persönliche Ziele. In welchem Ausmaß diese Ziele erreicht wurden, wird am Ende der jährlichen Leistungsperiode bestimmt und ist für die Höhe des zu zahlenden Bonus ausschlaggebend. Der Personalausschuss legt den Zielbonus der Vorstandsmitglieder fest. Für 2007 beläuft sich der Zielbonus auf 150 Prozent der Grundvergütung. Es können maximal 165 Prozent des Zielbonus erreicht werden. Die den einzelnen Vorstandsmitgliedern gezahlten Boni gehen aus der unten stehenden Vergütungstabelle hervor.
Drei-Jahre-Bonus
Der Drei-Jahre- oder mittelfristige Bonusplan dient dem Zweck, die stetige Steigerung des Firmenwerts für die Unternehmensführung der gesamten Gruppe zur Priorität zu machen. An den Plänen nehmen der Vorstand und rund 100 Top-Manager weltweit teil. Die Bonuszahlungen im Rahmen des Plans hängen vom Erreichen von Finanz- und strategischen Zielen innerhalb der festgelegten Dreijahresperiode ab. Der mittelfristige Bonus wird erst am Ende des dreijährigen Leistungszeitraums gewährt, wobei sich der Betrag aus der Zielerreichung insgesamt für die drei Jahre ergibt. Ausnahmen finden beispielsweise im Falle einer Pensionierung Anwendung. Obwohl jährlich eine Zwischenbeurteilung erfolgt, hat diese lediglich informativen Charakter. Der Personalausschuss legt den von den Vorstandsmitgliedern zu erlangenden mittelfristigen Bonus fest. Das Bonusziel liegt für den Plan 2007–2009 bei rund 128 Prozent der Grundvergütung innerhalb des dreijährigen Performancezeitraums. Es können maximal 140 Prozent des Zielbonus erreicht werden. Die für die einzelnen Vorstandsmitglieder anteilig zurückgestellten mittelfristigen Boni gehen aus der untenstehenden Vergütungstabelle hervor.
Unter außergewöhnlichen Umständen kann der Personalausschuss beschließen, geringfügig über der maximalen Höhe liegende Boni zu zahlen. Er kann auch beschließen, die Boni gegebenenfalls zu reduzieren, unter besonderen Umständen sogar bis auf null. Wesentliche Abweichungen von der vorgegebenen Bonusspanne wären im Vergütungsbericht erklärt.
Aktienbezogene Vergütung
Der Vorstand und rund 800 Top-Manager sowie Leistungsträger aus dem Managementnachwuchs weltweit nehmen an den Group-Equity-Incentive-Plänen (GEI-Pläne) des Allianz Konzerns teil. Im Rahmen dieses Programms werden virtuelle Stock Options, Stock Appreciation Rights (SAR) genannt, und virtuelle Stock Awards, sogenannte Restricted Stock Units (RSU), ausgegeben.
Über die Anzahl der an die Vorstandsmitglieder auszugebenden SAR und RSU befindet der Aufsichtsrat, wobei er die Rolle des jeweiligen Vorstandsmitglieds ebenso berücksichtigt wie die Leistung der Gruppe und des entsprechenden Geschäftsbereichs. Der Wert des GEI-Programms für ein Jahr darf nicht höher sein als die Summe der Grundvergütung und des angestrebten Jahresbonus.
Für die SAR gilt eine Sperrfrist von zwei Jahren. Vorbehaltlich der unten erwähnten Leistungsbedingungen können sie innerhalb der folgenden fünf Jahre den Regeln des Plans gemäß ausgeübt werden. Nach diesen sieben Jahren verfallen sie bedingungslos. Um sowohl die Interessen des Managements als auch die der Aktionäre zu wahren, hat der Personalausschuss zwei Voraussetzungen für die Ausübung der SAR festgelegt, die im direkten Zusammenhang mit der Wertentwicklung der Allianz SE Aktie stehen. Die Voraussetzungen bestehen in einer relativen Hürde in Abhängigkeit vom Dow Jones EURO STOXX Price Index (600) und in einer absoluten Hürde, die einen bestimmten Anstieg des Kurses der Allianz SE Aktie während der Zeitspanne zwischen der Ausgabe und der Ausübung erfordert. Darüber hinaus ist das Programm bei der potenziellen Ausübung der SAR-Bezugsrechte auf 150 Prozent des Ausgabepreises beschränkt; damit soll der Hebelwirkung Rechnung getragen werden. Im Interesse der langfristigen Wertschaffung gilt für die RSU eine Sperrfrist von fünf Jahren, nach deren Ablauf sie automatisch nach den Regeln des Plans von der Gesellschaft ausgeübt werden.
Sonstiges
Mitglieder des Vorstands erhalten zusätzlich Nebenleistungen. Diese sind im Wesentlichen Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen, die Bereitstellung eines Dienstwagens sowie gegebenenfalls Reisespesen für nicht ortsansässige Vorstandsmitglieder. Diese Nebenleistungen sind von den Vorstandsmitgliedern zu versteuern. Insgesamt belief sich der Wert der sonstigen Nebenleistungen im Jahr 2007 auf 0,5 Millionen Euro.
In der folgenden Tabelle sind die gesamten festen Vergütungen, Nebenleistungen und jährlichen Boni aufgeführt. Aus Gründen der Transparenz wird der anteilige Bonus für jedes Vorstandsmitglied für das erste Jahr des Drei-Jahre-Bonusplans 2007-2009 in der Vergütungstabelle ausgewiesen.
Individualisierter Ausweis der Vorstandsvergütung
Mitglieder des Vorstands
Fixe Bezüge (Gehalt)
Neben-
leistungen1)
Summe nicht
leistungsbezogene
Vergütung
Jährlicher Bonus2)
Drei-Jahre-Bonus3)
2007
Tsd €
Verände-
rung
zum
Vorjahr %
2007
Tsd €
2007
Tsd €
Verände-
rung
zum
Vorjahr %
2007
Tsd €
Verände-
rung
zum
Vorjahr %
2007
Tsd €
Verände-
rung
zum
Vorjahr %
Michael Diekmann (Vorsitzender)
1 050
0.0
24
1,074
– 1,5
2 046
– 8,0
472
3,1
Dr. Paul Achleitner
700
0.0
13
713
– 1,7
1 416
– 10,1
310
0,6
Clement B. Booth
700
0.0
78
778
4,6
1 218
– 17,5
318
– 7,8
Jan R. Carendi4)
700
0.0
16
716
0,1
1 102
– 15,7
255
– 10,5
Enrico Cucchiani
700
0.0
118
818
14,7
1 261
– 15,3
346
– 3,4
Dr. Joachim Faber
700
0.0
20
720
0,6
1 245
– 11,0
312
5,4
Dr. Helmut Perlet
700
0.0
20
720
– 1,5
1 469
– 2,6
311
– 1,3
Dr. Gerhard Rupprecht
700
0.0
34
734
2,7
1 217
– 18,9
322
– 2,4
Jean-Philippe Thierry
700
0.0
77
777
7,8
1 245
– 13,4
312
– 11,6
Dr. Herbert Walter
700
0.0
45
745
1,6
923
– 32,3
175
– 51,8
Dr. Werner Zedelius
700
0.0
14
714
0,0
1 363
– 13,2
348
18,4
Summe
8 050
0.0
459
8 509
2,3
14 505
– 13,9
3 481
– 6,0
Die folgende Tabelle zeigt die im Rahmen des GEI-Programms gewählten Rechte der aktienbezogenen Vergütung:
Aktienbasierte Vergütung
Mitglieder des Vorstands
Anzahl 2007
gewährter
SAR
Anzahl 2007
gewährter
RSU
Rechnerischer Wert
gewährter SAR zum
Zeitpunkt der
Gewährung
Rechnerischer Wert
gewährter RSU zum
Zeitpunkt der
Gewährung
Summe
2007
2007
2007
Tsd €
2007
Tsd €
2007
Tsd
€
Veränderung
zum Vorjahr %
Michael Diekmann (Vorsitzender)
15 065
7 582
588
1 020
1 608
5,2
Dr. Paul Achleitner
10 044
5 054
392
680
1 072
2,0
Clement B. Booth
10 044
5 054
392
680
1 072
13,9
Jan R. Carendi
10 044
5 054
392
680
1 072
13,9
Enrico Cucchiani
10 044
5 054
392
680
1 072
11,3
Dr. Joachim Faber
10 044
5 054
392
680
1 072
10,4
Dr. Helmut Perlet
10 044
5 054
392
680
1 072
10,2
Dr. Gerhard Rupprecht
10 044
5 054
392
680
1 072
10,9
Jean-Philippe Thierry
10 044
5 054
392
680
1 072
14,7
Dr. Herbert Walter
10 044
5 054
392
680
1 072
– 47,6
Dr. Werner Zedelius
10 044
5 054
392
680
1 072
6,6
Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2007 betrug 39 (2006: 41) Millionen Euro.
Vergütungen für die Wahrnehmung von Konzernmandaten und konzernfremden Mandaten
Wenn Vorstandsmitglieder in anderen Gesellschaften ein Mandat ausüben und dafür eine Vergütung erhalten, wird dieser Betrag bei konzernangehörigen Unternehmen in voller Höhe, bei konzernfremden Gesellschaften grundsätzlich zu 50 Prozent an die Allianz SE abgeführt. Die Vergütungen aus konzernfremden Mandaten werden in den Geschäftsberichten der jeweiligen Gesellschaften ausgewiesen.
Betriebliche Altersvorsorge und vergleichbare Leistungen
Die Pensionsverträge für Vorstandsmitglieder sahen bis zum Jahr 2004 die Zusage eines Festbetrags vor, der nicht an die Entwicklung der fixen oder variablen Vergütungskomponenten gekoppelt war. Diese Pensionszusagen wurden bisher in unregelmäßigen Abständen überprüft und neu festgesetzt. Mit Beginn des Jahres 2005 wurde auf ein beitragsorientiertes System umgestellt. Die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Anwartschaften aus der jeweiligen Pensionszusage sind seither festgeschrieben. Als Folge der Umstellung gibt es ferner seit 2005 anstelle der bisherigen Erhöhungsnachträge jährliche Beitragszahlungen des Unternehmens. Als Mindestverzinsung dieser Beiträge sind 2,75 Prozent im Jahr zugesagt. Das angesammelte Kapital wird im Versorgungsfall in gleichwertige Rentenleistungen umgerechnet, die dann lebenslang ausbezahlt werden. Sofern die Nettoverzinsung der Kapitalanlage den Rechnungszins übersteigt, wird eine entsprechende Gewinnbeteiligung gutgeschrieben. Die Höhe der Beitragszahlungen wird von Jahr zu Jahr neu festgesetzt. Die Beitragszahlung ist nur insoweit garantiert, wie sie zur weiteren planmäßigen Finanzierung der am 31. Dezember 2004 bestehenden Pensionsanwartschaften aus den früheren Festbetragszusagen erforderlich ist. Die Rückstellungszuführung für Pensionen (Current Service Cost) umfasst sowohl die erforderlichen Aufwendungen zur weiteren Finanzierung der Altansprüche als auch die Beitragszahlungen für das neue, beitragsorientierte System.
Endet ein Vorstandsmandat, beginnt die Alterspension frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres, es sei denn, es handelt sich um eine medizinisch bedingte Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder um eine Hinterbliebenenpension im Todesfall. Wird das Mandat aus anderen Gründen vor Erreichen der Altersgrenze beendet, bleibt gegebenenfalls eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft erhalten. Diese schließt aber keinen Anspruch auf sofort beginnende Pensionszahlung ein.
Für die Erhöhung der Pensionsrückstellungen und der Rückstellungen für vergleichbare Leistungen der aktiven Vorstandsmitglieder hat der Allianz Konzern 4 Millionen Euro (2006: 4 Millionen Euro) aufgewendet. Am 31. Dezember 2007 betrugen die Pensionsrückstellungen und die Rückstellungen für vergleichbare Leistungen der Vorstandsmitglieder, die zu diesem Zeitpunkt aktiv waren, 25 Millionen Euro (2006: 23 Millionen Euro).
Die folgende Tabelle zeigt die Current Service Cost und Beiträge für externe Dritte nach IAS 19, die im Zusammenhang mit der aktuell relevanten Pensionszusage anfallen, ohne Berücksichtigung der Current Service Cost für das zum 31. Dezember 2004 abgelöste Altsystem.
Pensionszusagen: Current Service Cost und Beiträge für externe Dritte nach IAS 19
Mitglieder des Vorstands
Tsd €
Mitglieder des Vorstands
Tsd €
Michael Diekmann (Vorsitzender)
299
Dr. Helmut Perlet
208
Dr. Paul Achleitner
183
Dr. Gerhard Rupprecht
182
Clement B. Booth
259
Jean-Philippe Thierry
477
Jan R. Carendi
0
Dr. Herbert Walter
198
Enrico Cucchiani
310
Dr. Werner Zedelius
210
Dr. Joachim Faber
214
Zur weiteren Finanzierung der festgeschriebenen Altzusagen wurden im Geschäftsjahr 2007 für Herrn Diekmann 162 Tausend Euro, für Herrn Dr. Achleitner 246 Tausend Euro, für Herrn Dr. Faber 134 Tausend Euro, für Herrn Dr. Perlet 0 Euro, für Herrn Dr. Rupprecht 175 Tausend Euro, für Herrn Dr. Walter 326 Tausend Euro und für Herrn Dr. Zedelius 85 Tausend Euro zusätzlich als Current Service Cost gemäß IAS 19 aufgewendet.
Beendigung des Dienstverhältnisses
Der Aufsichtsrat hat beschlossen, den Dienstvertrag für Vorstandsmitglieder bei Neuernennungen und Mandatsverlängerungen in Übereinstimmung mit einem neuen Vorschlag des Deutschen Corporate Governance Kodex im Hinblick auf eine Obergrenze für Abfindungszahlungen zu ändern.
Gemäß dieser Änderung dürfen die Zahlungen an Vorstandsmitglieder, deren Dienstvertrag ohne triftigen Grund vorfristig gekündigt wird, nicht den Wert der Barvergütung von zwei Jahren einschließlich Gewinnbeteiligung überschreiten. Ehemaligen Vorstandsmitgliedern, die nach mindestens fünfjähriger Zugehörigkeit zum Vorstand aus diesem Gremium ausscheiden, steht für eine Zeitspanne von sechs Monaten eine Übergangszahlung zu. Die fällige Summe wird auf der Basis der festen Vergütung und eines Teils des jährlichen Zielbonus berechnet und monatlich gezahlt. Sofern ein Dienstverhältnis infolge eines sogenannten Kontrollwechsels (Change of Control) beendet wird, gilt ergänzend die folgende Sonderregelung.
Ein Kontrollwechsel setzt voraus, dass ein Aktionär der Allianz SE allein oder zusammenwirkend mit anderen Aktionären mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an der Allianz SE hält. Wird infolge eines solchen Kontrollwechsels innerhalb einer Zeitspanne von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel die Bestellung eines Vorstandsmitglieds einseitig durch den Aufsichtsrat widerrufen, das Organverhältnis einvernehmlich oder von Seiten des betroffenen Vorstandsmitglieds durch Mandatsniederlegung beendet, weil seine Verantwortlichkeiten als Vorstand wesentlich verringert worden sind, und zwar ohne dass das betreffende Vorstandsmitglied schuldhaft Anlass zu der Beendigung gegeben hat, erhält es für die restliche Laufzeit seines Dienstvertrags die vertraglichen Bezüge in Form einer Einmalzahlung ausbezahlt. Die entsprechende Summe wird auf der Basis der Festvergütung beim Kontrollwechsel, des Jahres- und des laufenden Drei-Jahre-Bonus jeweils bei marktgerechter Abzinsung auf den Zeitpunkt der Auszahlung berechnet. Für den Jahres- beziehungsweise den Drei-Jahre-Bonus wird eine Zielerreichung von 100 Prozent zugrunde gelegt. Sofern die restliche Laufzeit des Dienstvertrags zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels nicht mindestens drei Jahre beträgt, erhöht sich die Einmalzahlung hinsichtlich der Festvergütung und des Jahresbonus entsprechend einer Laufzeit von drei Jahren. Sofern das betroffene Vorstandsmitglied vor Ablauf der drei Jahre sein 60. Lebensjahr vollendet, reduziert sich die Einmalzahlung entsprechend. Was die aktienbasierte Vergütung betrifft, so wird das Vorstandsmitglied behandelt, als sei es in den Ruhestand getreten. Diese Regelungen greifen entsprechend, wenn ein auslaufendes Vorstandsmandat vor Ablauf von zwei Jahren nach einem Kontrollwechsel nicht verlängert wird.
Für alle weiteren Fälle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandsbestellung enthalten die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder keine besonderen Regelungen.
Leistungen an ausgeschiedene Vorstandsmitglieder
Für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder beziehungsweise ihre Hinterbliebenen wurden im Jahr 2007 Vergütungen und andere Versorgungsleistungen in Höhe von 5 (2006: 4) Millionen Euro ausbezahlt. Außerdem besteht eine Rückstellung von 49 (2006: 52) Millionen Euro für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen.